Das gibt noch Ärger. Schäublonen mit der Unterschrift „Stasi 2.0“ könnten doch eine Beleidigung darstellen – wenigstens hält die Münchner Staatsanwaltschaft den Sachverhalt „für überprüfenswert. Man lese auch bei Jetzt.de
Schnell noch ’n T-Shirt?
(swg)
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