Patentrecherche ist toll! Es ist unglaublich was für Dünnsinn geschützt wird. Man hat sich ja schon daran gewöhnt und fragt einfach nicht mehr nach der Erfindungshöhe. Interessant ist aber auch, wie in Patenten formuliert wird. Da gerät das Lesen eines Satzes schnell zur Exkursion in die Grammatische Wüste – bitte Wasser aus dem Lesefluss mitnehmen:
Es ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Tastmittel (14) wenigstens ein Sichtfenster (16) aufweist, die wenigstens eine Anzeigeeinrichtung (12) zumindest teilweise durch das wenigstens eine Sichtfenster (16) optisch wahrnehmbar ist, das wenigstens eine Tastmittel (14) in wenigstens einer Raumrichtung relativ zu der wenigstens einen Anzeigeeinrichtung(12) verschieblich und/oder rotierbar ist, das wenigstens eine Schaltmittel mittels wenigstens einer Verschiebung und/oder Rotation des wenigstens einen Tastmittels (14) und/oder mittels Druckausübung und/oder mittels Berührung aktivierbar ist, das wenigstens eine Tastmittel (14) mittels des wenigstens einen Schaltelements in eine Grundposition rückführbar ist und die wenigstens eine Anzeigeeinrichtung (12) frei programmierbar ist. (DE 10318376 A1)
Wenigstens zwölf Mal „wenigstens“. Rekordverdächtig. Von „*mittel mittels“ reden wir mal besser erst gar nicht. (swg)
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