Mit einigem Entsetzen hab ich gerade bei heise-online „Bundestag verabschiedet Telemediengesetz“ gelesen:

Vom Telemediengesetz (TMG) erfasst werden alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln.
[…]
Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes“ Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben.

Irre ich mich oder bedeutet das tatsächlich, dass jedes popelige Blog jeden Kommentator mit Namen und Adresse kennen muss? Oder gilt die Datensammelwutbefriedigung wieder nur für Teledienste mit kommerziellen Interessen? Und wie sind dann kommerzielle Interessen definiert? Das wird noch sehr interessant – Post-Ident fürs Blog anyone? Vielleicht versteh ich das auch alles nur falsch, vorstellen kann ich mir es nämlich nicht. (swg)