Liebe GEZ (Köln)!
So unglaublich sich das in Ihren Ohren anhören mag: es gibt Leute, die tatsächlich ohne Fernseher überleben können! Freiwillig!! und ganz ohne Zwang – niemand mit durchgeladener Waffe hinter der Tür. „Unvorstellbar!“, „Nicht zu fassen!“, meinen Sie, und: „…müssen ja total gestörte, asoziale Typen sein!!1!“ hör ich Sie hinter vorgehaltener Hand tuscheln. Gerne werde ich aber Ihren Erfahrungsschatz weiten. Es soll wirklich Individuen geben, die ihren Abend nach getaner Arbeit mit anderen Dingen zu füllen wissen, als sich aus einer wahlbeschränkten Kiste berieseln zu lassen. Treffen Sie sich doch mal mit anders interessierten: unterhalten Sie sich mit Ihren Außendienstmitarbeitern! Die sitzen nach 20:00 auch nicht, wie der gute Durchschnitts-Deutsche, daheim auf der Couche. Na-hain! Die schauen aufmerksam an den Fasaden entlang, den bläulichen Schimmer noch unerspähter Fernsehgebühren-Einzugsvollmacht-Verheißung zu entdecken und sie spähen in blaue Container, zu entdecken das Indiz der Fernsehwochenplanung: die TV-Zeitschrift! Sowas ist oft viel spannender, als die Ursache des blauen Leuchtens! – zumindest für manchen. Leute, die sich weder mit fernsehen noch mit beim-Fernsehen-beobachten beschäftigen, sind einen Tick komplizierter. Die machen die anderen Sachen nämlich außerhalb ihrer Arbeitszeit – die werden nichtmal dafür bezahlt, nicht fernzusehen! „Absurde Gestalten!“, möchte man da ausrufen, „Die sind ja suspekt!“ Und was das bedeutet – kein Fernsehen!!!: „Am Ende haben solche Leute auch noch eigenen Ideen! Wo kommen wir denn hin, wenn Leute Zeit haben – und dann ausgerechnet für eigene Ideen?! Dafür gibts ja gar keine Zentrale! Sowas ist ja nur nicht verboten, weil es nicht nicht erlaubt ist! Gefährlich!1!!!1!“ „Blöd!“, kann man an dieser Stelle zusammenfassen. Ist aber so, und kommt auch in ganz wirklich so vor.
Ihre Briefe werden im Übrigen nicht besser dadurch, das Sie sich besonders unterwerfungsbucklig im zweiten Absatz derselben für die Unanehmlichkeiten entschuldigen. Es reicht eben nicht, zu wissen, dass man die Geduld des abgeneigten Adressaten „arg strapaziert“. Nein, Konsequenzen muss man ziehen und die Strapaze gleich erlassen.
Wieviel schöne, aber nun nicht produzierte, Radiobeiträge könnten aus dem von Ihnen verschwendeten Porto für Briefe an Radiogebührenzahler erwachsen? Aber hier gerät man wohl zu leicht ins Spekulieren. Wer nur Radio bezahlt, tut das vielleicht aus Intention? Wer aus Prinzip nicht zahlt, bezahlt normaler Weise doch eigentlich gar nichts?! Oho, vermessene Annahme! Und wer fühlte sich eigentlich bemüßigt, aufgrund Ihres (übrigens unter Diskriminierungspunkt vier des Formulares fehlerhaften) Briefes mehr zu bezahlen? Es wäre nach meinem Dafürhalten ausgesprochen zuvorkommend von Ihnen, weder meine noch ihre Intelligenz weiter zu beleidigen, indem fortgesetzt derartig Papier und andere Ressourcen von Ihnen verschwendet würden. Sollte mir aber tatsächlich einmal spontan ein Fernseher furunkelgleich aus dem Ellenbogen wuchern, werde ich – noch vor ärztlichem Rat – ihren Gebühreneinzugsauftrag einholen. Bis dahin freue ich mich, von Ihnen durch gespartes Briefporto beglückt zu werden. (swg)
[…] War ich nicht gerade dabei die GEZ anzumotzen? Hab ich nicht gerade angemerkt, dass die GEZ weiß, wie sie effektiv ihren Ruf ruiniert? Ist das eine neue Kampagne, ihre Abschaffung voranzutreiben? Sieben Sonnenbänke mit eingebauten Lautsprechern – alle in einem Raum -, befeuert von EINEM Radio, stellen nach Meinung der GEZ also sieben Einzelkabinen dar! Ganz egal, dass alle nur den gleichen Sender hören können, es sind einzelne Hörstellen. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF) , §1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer 1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden. […]