Na also wenn es wirklich stimmt, dass der CCC einen Trojaner in der ELSTER-Software (zur Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt) gefunden hat, ist hier aber endgültig… 1. April.
Das wäre aber mal wirklich nach meinem Geschmack gewesen. (swg)
Na also wenn es wirklich stimmt, dass der CCC einen Trojaner in der ELSTER-Software (zur Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt) gefunden hat, ist hier aber endgültig… 1. April.
Das wäre aber mal wirklich nach meinem Geschmack gewesen. (swg)
Weil ich mich hier fragender Weise äußerte, habe ich mal im Entwurf des Telemediengesetzes (TMG) nachgeschaut. Auf Seite 9 §14 Abs 2 klärt sich, dass ich auch als privater Telemedienanbieter (aka Blogger) zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet bin.
(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Ich kann aber nur herausgeben, was ich unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt berechtigt bin zu erheben: in einem Blog quasi nichts. Also kein Postident für Kommentatoren. Steht auch eindeutig in §14 Abs 1 und §15 drin – bitte mal selber nachgucke, dass muss ich hier nicht breit zitieren.
Irgendwie finde ich die Meldungen zum TMG sowohl bei heise als auch bei der Tagesschau, na sagen wir mal „unscharf formuiliert“.
Der einzige Punkt, den ich jetzt noch am Entwurf kritisieren kann, ist der Wegfall der richterlichen Anordnung: Es dürfen künftig eine ganze Reihe Behörden die Daten einfach abfordern. Bleibt zu hoffen, dass auch jede öffentlich Stelle weiß, was man eigentlich so in Blogs – und auch bei anderen Webdingens – mitloggt. Wenn man die Jungs erstmal an der Backe hat… Spaß vorbei. (swg)
Mit einigem Entsetzen hab ich gerade bei heise-online „Bundestag verabschiedet Telemediengesetz“ gelesen:
Vom Telemediengesetz (TMG) erfasst werden alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln.
[…]
Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes“ Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben.
Irre ich mich oder bedeutet das tatsächlich, dass jedes popelige Blog jeden Kommentator mit Namen und Adresse kennen muss? Oder gilt die Datensammelwutbefriedigung wieder nur für Teledienste mit kommerziellen Interessen? Und wie sind dann kommerzielle Interessen definiert? Das wird noch sehr interessant – Post-Ident fürs Blog anyone? Vielleicht versteh ich das auch alles nur falsch, vorstellen kann ich mir es nämlich nicht. (swg)
Huh, brandaktuell zum Stoiberkatapult des in Kreuth stattfindenden CSU-Parteitag:
Also wenn das tatsächlich ein echtes Promo-Video von der CSU-Webseite ist, würde ich meinen, die wollen den Stoiber schon länger weg haben…
YouTube-Direktstoiber
Ach wenn wir schonmal dabei sind, hier auch noch die anderen Glanzstücke, scho‘ eloquent, der Ede:
Kompetenz-Kompetenz – ja wer hat sie denn?
Transrapid in Zehn Minuten – oder wie man in 1:15 mal so gar keinen ganzen Satz
zu heiß bei Christiansen
Stoibär
(swg)